Freistellung aus betrieblichem Grund

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Antrag auf Freistellung vom Berufsschulunterricht

Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen vom Berufsschulunterricht freigestellt werden – etwa zur Teilnahme an Prüfungen, betrieblichen Schulungen, außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen oder internationalen Austauschprojekten. Grundlage dafür ist § 7 der Thüringer Schulordnung für die Berufsschule (ThürBSO).

Ein Antrag auf Freistellung kann durch den/die Auszubildende/n selbst, den Ausbildungsbetrieb oder einen Maßnahmenträger gestellt werden. Die Freistellung muss im Voraus beantragt und begründet werden, eine Teilnahmebestätigung ist nach Abschluss der Maßnahme nachzureichen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Freistellung darf in der Regel nicht mehr als fünf Unterrichtstage pro Schuljahr umfassen.

  • Versäumter Unterrichtsstoff muss eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.

  • Der Antrag wird durch Klassenleitung und Schulleitung geprüft und genehmigt.

📄 Nutzen Sie dazu das folgende Formular: