Beurlaubung aus persönlichem Grund

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Antrag auf Beurlaubung vom Berufsschulunterricht

In dringenden persönlichen Ausnahmefällen können Auszubildende vom Berufsschulunterricht beurlaubt werden. Die rechtliche Grundlage bildet § 7 der Thüringer Allgemeinen Schulordnung für berufsbildende Schulen (ThürASObbS).

Ein Antrag auf Beurlaubung kann z. B. gestellt werden bei familiären Anlässen, wichtigen persönlichen Terminen oder vergleichbaren Gründen. Dabei ist zu beachten, dass:

  • der Antrag schriftlich gestellt und begründet werden muss,

  • eine Beurlaubung nur ausnahmsweise und mit Zustimmung der Schule erfolgen kann,

  • versäumter Unterrichtsstoff eigenständig nachgearbeitet werden muss.

Die Entscheidung über den Antrag trifft je nach Dauer:

  • die Klassenleitung (bis zu 3 Unterrichtstage),

  • die Schulleitung (bis zu 15 Tage bei Vollzeit bzw. 6 Tage bei Teilzeit),

  • oder das Schulamt (in Sonderfällen, z. B. direkt vor oder nach Ferienzeiten).

 

📄 Nutzen Sie dazu das folgende Formular: