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Schulbetrieb ab 12. April 2021: Stufe GELB
Allgemeinverfügung des TMBJS bis 24. April 2021
Auf Grundlage der aktuellen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport befinden sich im Zeitraum vom 12. bis 24. April 2021 alle allgemein- und berufsbildenden Schulen in Thüringen, einschließlich der Internate, im eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Phase „Gelb II“). Damit findet unter Einhaltung des Abstandsgebotes für alle Klassen laut Turnusplan Präsenzunterricht statt, in der Regel bedeutet das eine Beschulung in Gruppen. Eine Gruppe wird dabei eine volle Woche (bei Tagesklassen beide Tage) anwesend sein und nach vollem Stundenplan unterrichtet.
Es besteht Maskenpflicht auch im Unterricht! (Möglich sind OP- oder FFP2-Masken.) Weiterhin besteht für die Schüler im Präsenzunterricht die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal pro Woche testen zu lassen. (siehe untenstehende Hinweise)
Der Gruppenwechsel erfolgt mit der folgenden Blockwoche entsprechend dem Turnusplan (bei Tagesklassen im Wochenwechsel). Die Gruppenbeschulung ist im Turnusplan kenntlich gemacht und auf unserer Homepage aktualisiert. Die Gruppe, die nicht zum Präsenzunterricht eingetaktet ist, meldet sich zur praktischen Ausbildung im Betrieb.
In Abhängigkeit der Entwicklung der Inzidenzwerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist jedoch jederzeit wieder eine Schulschließung möglich. Bitte verfolgen Sie daher weiterhin die Informationen auf unserer Homepage bzw. auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.
*** Eine aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zum Schulbetrieb nach den Ferien liegt noch nicht vor!!! ***
Umstellung des Testverfahrens_Stand: 30.03.2021
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Infektionsgeschehens hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) eine Umstellung und Erweiterung der bisherigen Teststrategie an Thüringer Schulen veranlasst: Ab April 2021 können demzufolge alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Präsenzunterricht befinden, freiwillig an wöchentlich zwei Selbsttestungen zum Ausschluss einer Covid-19-Infektion in der Schule teilnehmen. Bitte nehmen Sie folgende Dokumente zur Kenntnis:
Nachruf Frau Heike Pfeiffer
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb 2020/21
Am 24. Juli 2020 wurde durch das TMBJS das „Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21“ veröffentlicht. Dieses sieht in Abhängigkeit von Infektionsfällen in einer Bildungseinrichtung bzw. in Abhängigkeit der Fallzahlen einer Region drei Stufen vor:
► Stufe 1 (GRÜN): Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz
In Schulen erhalten alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich das volle Unterrichtsangebot ohne Einschränkungen. Das gesamte Personal ist anwesend. Es gelten vorbeugende Infektionsschutzmaßnahmen, die den Regelbetrieb nicht beeinträchtigen.
Auch Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt eine Klärung mit der Schulleitung.
Es bestehen präventive Betretungsverbote für alle Personen, die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen.
► Stufe 2 (GELB): Eingeschränkter Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz
Bei begrenztem Infektionsgeschehen (einzelne Infektionen in der Schule bzw. bei regional oder lokal erhöhtem Infektionsgeschehen) stellt das Stufenkonzept mehrere eindämmende Maßnahmen bereit, die die Einrichtungen – je nach Anlass und Festlegung – umsetzen und miteinander kombinieren. Der Präsenzunterricht ist u. U. eingeschränkt. Es findet ergänzend häusliches Lernen statt. Es gelten besondere Schutzmaßnahmen für Personen mit Risikomerkmalen.
Nachweislich mit dem SARS-CoV 2-Virus infizierte Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler als auch betreffende Kontaktpersonen dürfen die Schule nicht betreten.
► Stufe 3 (ROT): Schließung
Lässt sich nicht klären, zum wem eine Person mit einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Kontakt hatte, kommt es zur befristeten Schließung der Schule. Ebenso kann auf Grund lokal steigender Infektionszahlen durch das Gesundheitsamt eine Schulschließung als letztes Mittel angeordnet werden. Es findet ausschließlich häusliches Lernen statt.
Eine ausführliche Erläuterung des Stufenkonzeptes sowie aktualisierte Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sind auf der Homepage des TMBJS zu finden:
Mutig. Klug. Erfrischend. - so der Titel eines Artikels des Meininger Tageblattes vom 09.03.2020.
Thüringens Datenschutzbeauftragter Dr.Lutz Hasse stand vorige Woche drei Schülerinnen vom BBZ Meiningen zwei Stunden lang Rede und Antwort.