Schulbetrieb ab 4. April 2022 (Stand: 4. April 2022)

Auf Grundlage der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 1. April 2022 findet bis auf Weiteres uneingeschränkter Präsenzunterricht statt. Es gelten folgende Infektionsschutzregeln:

  • Testpflicht /Testbescheinigung
    Es besteht weiterhin eine Testpflicht für Schüler*innen. Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schüler*innen. Aufg​rund des Wegfallens der 3G Regelungen entfällt jedoch die Ausstellung einer schulischen Testbescheinigung im Falle eines negativen Testergebnisses.
    Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem positiven schulischen Selbsttest künftig zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums bzw. eines Arztes ausreichend ist.
  • Maskenpflicht entfällt.
    Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Inzidenzzahlen in Thüringen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schüler*innen sowie Lehrkräfte selbstverständlich jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können.
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