Schulbetrieb ab 21. März 2022 (Stand: 21. März 2022)

Auf Grundlage der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO findet bis auf Weiteres uneingeschränkter Präsenzunterricht statt. Es gelten folgende Infektionsschutzregeln:

  • Testpflicht
    Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht den Status GENESEN oder GEIMPFT erfüllen, sind zur Teilnahme an den zweimal wöchentlich angebotenen Testungen verpflichtet. Geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme an den Testungen empfohlen.
  • Maskenpflicht auch im Unterricht
    Es bleibt bei der Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske (OP- oder FFP2-Maske) innerhalb des Schulgebäudes sowie im Unterricht. Davon ausgenommen ist der Sportunterricht.
  • Eltern und einrichtungsfremde Personen
    Für diese Personengruppe entfällt die 3G-Pflicht. Bei Besuch der Einrichtung ist eine qualifizierte Maske zu tragen.
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