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Erstellt: 04. Oktober 2021
Warnstufe 1 ab 4. Oktober 2021 (Stand: 4. Okt. 2021)
Seit Sonntag, dem 3. Oktober 2021, gilt auf Grundlage des Thüringer Frühwarnsystems die Warnstufe 1 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Für Schulen bedeutet das entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
- Die Schule bietet allen Schülerinnen und Schülern zweimal in der Woche eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Schule unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal mittels eines Selbsttests an. In dieser Woche bieten wir morgen, am Dienstag, sowie am Donnerstag Selbsttestungen an, ab der kommenden Woche wie gehabt montags und donnerstags.
- Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Erstimpfung bereits erhalten haben, aber noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.
- Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann das zuständige staatliche Schulamt im Einzelfall Schülerinnen und Schüler, deren im selben Haushalt lebende Angehörige Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen und nicht geimpft werden können, auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreien; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.