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Schulbetrieb ab 21. März 2022 (Stand: 21. März 2022)
Auf Grundlage der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO findet bis auf Weiteres uneingeschränkter Präsenzunterricht statt. Es gelten folgende Infektionsschutzregeln:
Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (Stand: 29. Dezember 2021)
Zum 3. Januar 2022 tritt eine überarbeitete Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kraft. Diese gilt bis zum 23. Januar 2022 und sieht keine pauschalen Schulschließungen vor! Vielmehr obliegt es den Schulen ab dem 5. Januar 2021 in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens vor Ort den Schulbetrieb eigenverantwortlich zu organisieren und bei hohem Fallzahlen ggfs. Maßnahmen wie z. B. Wechsel- oder Distanzunterricht umzusetzen. Es gelten jedoch Sonderregelungen für die ersten beiden Tage nach den Weihnachtsferien.
Am Montag, dem 3. Januar 2022, bleibt es bei dem unterrichtsfreien Tag laut Turnusplan. Es findet kein Distanzlernen statt. Die Auszubildenden der dualen Klassen sind demzufolge in der praktischen Ausbildung im Ausbildungsunternehmen.
Entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung erfolgt am Dienstag, dem 4. Januar 2022 eigenständiges, häusliches Lernen. Das eigenständige Lernen beinhaltet die Erledigung von Hausaufgaben bzw. die individuelle Wiederholung des Lernstoffes und die Vorbereitung auf den Unterricht und Leistungskontrollen.
Aktuell liegen uns keine Infektions- oder Quarantänemeldungen vor. Ab Mittwoch, dem 5. Januar 2022 findet daher in allen Klassen Präsenzunterricht statt. Es gilt außerdem:
Aufhebung der Präsenzpflicht (Stand: 16. Dezember 2021)
Angesichts der angespannten Infektionslage hat sich Bildungsminister Helmut Holter entschieden, die Präsenzpflicht für Schüler in der Zeit vom 20. bis 22. Dezember 2021 auszusetzen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen. Schüler bzw. die Sorgeberechtigten minderjähriger Schüler entscheiden also darüber, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen oder sich per Antrag von der Präsenzpflicht befreien lassen. Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Befreiungsmöglichkeit nicht Gebrauch machen, findet Unterricht in der Schule statt.
Konkret bedeutet dies für unseren Schulbetrieb:
Weitere Informationen des TMBJS sind nachlesbar auf: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule
Warnstufe 3 ab 8. November 2021 (Stand: 4. November 2021)
Am 29. Oktober 2021 überstiegen den dritten Tag in Folge sowohl der lokale 7-Tages-Inzidenzwert als auch die Hospitalisierungsinzidenz des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Schwellenwerte für die Warnstufe 3. Für den Schulbetrieb nach den Herbstferien bedeutet das nach aktuellem Stand und entsprechend der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 3. November 2021:
Warnstufe 2 ab 7. Oktober 2021 (Stand: 7. Okt. 2021)
Heute übersteigen den dritten Tag in Folge sowohl der lokale 7-Tages-Inzidenzwert als auch die Hospitalisierungsinzidenz des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Schwellenwerte für die Warnstufe 2. Für Schulen bedeutet das entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport: