Nach Beschluss des Thüringer Kabinettes hängt der Schulbetrieb seit 1. März 2021 von der Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis einer Schule ab. Ein Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB) kann nur erfolgen, sofern die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 lag. Die Entscheidung trifft das TMBJS.
Aktuelle Informationen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Auf Grund des Inzidenzwertes von über 200 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen findet weiterhin Distanzunterricht statt. Davon ausgenommen sind Klassen, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung absolvieren, sowie Schüler mit Förderbedarf. Zur Abschlussprüfung zählt auch der Teil 1 der Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung. Für diese Schüler und Auszubildenden findet Präsenzunterricht statt. Der Turnusplan wurde entsprechend aktualisiert.
Schulbetrieb vom 15. bis 26. März 2021 (KW 11 und 12)
In den Wochen vom 15. bis 26. März 2021 (KW 11 und 12) befinden sich folgende Schüler/Klassen im Präsenzunterricht:
Es besteht Maskenpflicht im Unterricht. Zulässig sind ausschließlich medizinische Masken (OP- bzw. FFP2-Masken).
Die Lerngruppen oben genannter Klassen, die auf Grund des Abstandsgebotes und des wechselnden Gruppenunterrichts jeweils nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, melden sich bitte zur praktischen Ausbildung im Ausbildungsunternehmen.
Im Distanzunterricht befinden sich die Klassen/Schüler:
Wir bitten wieder alle betroffenen Ausbildungsunternehmen, ihre Auszubildenden für die Zeit des Distanzunterrichts von betrieblichen Aufgaben zu entbinden und ihnen ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Lernaufträge auf unserer Lernplattform bzw. in der Schulcloud zu gewähren.
Nach Beschluss des Thüringer Kabinettes hängt der Schulbetrieb ab 1. März 2021 von der Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis einer Schule ab. Ein Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB) kann nur erfolgen, sofern die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 lag. Die Entscheidung trifft das TMBJS.
Aktuelle Informationen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Auf Grund des Inzidenzwertes von über 200 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen findet weiterhin Distanzunterricht statt. Davon ausgenommen sind Klassen, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung absolvieren, sowie Schüler mit Förderbedarf. Zur Abschlussprüfung zählt auch der Teil 1 der Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung. Für diese Schüler und Auszubildenden findet Präsenzunterricht statt. Der Turnusplan wurde entsprechend aktualisiert.
Schulbetrieb vom 8. bis 12. März 2021 (KW 10)
In der Woche vom 8. März 2021 (KW 10) befinden sich folgende Schüler/Klassen im Präsenzunterricht:
Es besteht Maskenpflicht im Unterricht. Zulässig sind ausschließlich medizinische Masken (OP- bzw. FFP2-Masken).
Die Lerngruppen oben genannter Klassen, die auf Grund des Abstandsgebotes und des wechselnden Gruppenunterrichts jeweils nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, melden sich bitte zur praktischen Ausbildung im Ausbildungsunternehmen.
Im Distanzunterricht befinden sich die Klassen/Schüler:
Wir bitten wieder alle betroffenen Ausbildungsunternehmen, ihre Auszubildenden für die Zeit des Distanzunterrichts von betrieblichen Aufgaben zu entbinden und ihnen ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Lernaufträge auf unserer Lernplattform bzw. in der Schulcloud zu gewähren.
Testung von Schülern und Beschäftigten ab 8. Februar 2021
Ab kommenden Montag, dem 8. Februar 2021, übernimmt die Johanniter-Unfall-Hilfe Südthüringen mit zwei mobilen Testteams die wöchentliche Testung von Beschäftigten des BBZ Meinigen sowie von Schüler/innen und Auszubildenden, die in einer Abschluss- bzw. Prüfungsklasse im Präsenzunterricht sind.
Die Testung ist freiwillig und findet einmal wöchentlich, immer montags statt. Getestet wird mit jeweils einem Team am Schulteil Drachenberg (Haus 2, Raum 104) sowie im Schulteil Gartenstraße (Raum 204). Ausschließlich für die Tagesklassen FST 18 und FPE findet donnerstags eine Testung im Schulteil Gartenstraße statt.
Es handelt sich um Schnelltests. Nach dem Abstrich ist es notwendig, 15 Minuten auf das Ergebnis zu warten. Im Fall eines positiven Testergebnisses verlässt die betroffene Testperson die Schule. Es besteht ein vorläufiges Betretungsverbot. Das Testpersonal informiert das Gesundheitsamt, um den Befund durch einen PCR-Test zu prüfen.
Für die Planung der Testkapazitäten und Organisation der Testdurchläufe bitten wir unsere Schüler/innen und Auszubildende ihren Testwunsch bis zum Montag der Vorwoche ihrem Klassenlehrer mitzuteilen. Zum Termin wird eine unterschriebene Einverständniserklärung benötigt. Bei minderjährigen Testpersonen ist diese von den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Die Einverständniserklärung ist zum Test mitzubringen und beim Testteam abzugeben. Die Dokumente sind im Sekretariat bzw. über Download verfügbar:
Getestet werden jeweils fünf Personen im 30 Minuten-Takt. Diese treffen zur angegebenen halben bzw. vollen Stunde entweder vor dem Raum 104 Haus II bzw. vor dem Raum 204 in der Gartenstraße (Wartebereich) ein. Selbstverständlich halten diese fünf durchgängig das Abstandsgebot ein und tragen natürlich Maske.
Der Durchlaufplan wird anonymisiert am Ende der Vorwoche auf unserer Homepage und im Schulgebäude veröffentlicht. Sofern mehr als fünf Schüler in einer Klasse getestet werden, teilt der Klassenlehrer die Testgruppen ein.
Nachruf Frau Heike Pfeiffer
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb 2020/21
Am 24. Juli 2020 wurde durch das TMBJS das „Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21“ veröffentlicht. Dieses sieht in Abhängigkeit von Infektionsfällen in einer Bildungseinrichtung bzw. in Abhängigkeit der Fallzahlen einer Region drei Stufen vor:
► Stufe 1 (GRÜN): Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz
In Schulen erhalten alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich das volle Unterrichtsangebot ohne Einschränkungen. Das gesamte Personal ist anwesend. Es gelten vorbeugende Infektionsschutzmaßnahmen, die den Regelbetrieb nicht beeinträchtigen.
Auch Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt eine Klärung mit der Schulleitung.
Es bestehen präventive Betretungsverbote für alle Personen, die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen.
► Stufe 2 (GELB): Eingeschränkter Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz
Bei begrenztem Infektionsgeschehen (einzelne Infektionen in der Schule bzw. bei regional oder lokal erhöhtem Infektionsgeschehen) stellt das Stufenkonzept mehrere eindämmende Maßnahmen bereit, die die Einrichtungen – je nach Anlass und Festlegung – umsetzen und miteinander kombinieren. Der Präsenzunterricht ist u. U. eingeschränkt. Es findet ergänzend häusliches Lernen statt. Es gelten besondere Schutzmaßnahmen für Personen mit Risikomerkmalen.
Nachweislich mit dem SARS-CoV 2-Virus infizierte Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler als auch betreffende Kontaktpersonen dürfen die Schule nicht betreten.
► Stufe 3 (ROT): Schließung
Lässt sich nicht klären, zum wem eine Person mit einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Kontakt hatte, kommt es zur befristeten Schließung der Schule. Ebenso kann auf Grund lokal steigender Infektionszahlen durch das Gesundheitsamt eine Schulschließung als letztes Mittel angeordnet werden. Es findet ausschließlich häusliches Lernen statt.
Eine ausführliche Erläuterung des Stufenkonzeptes sowie aktualisierte Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sind auf der Homepage des TMBJS zu finden: